- handgerecht
- hạnd|ge|recht <Adj.>:1. (veraltend) sich beim Anfassen gut in die Hand fügend:eine -e Form.2. bequem mit der Hand zu erreichen, zu greifen:etw. h. hinlegen, aufstellen.
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hạnd|ge|recht <Adj.>: 1. (veraltend) sich beim Anfassen gut in die Hand fügend: eine -e Form. 2. bequem mit der Hand zu erreichen, zu greifen: etw. h. hinlegen, aufstellen; Ich zerstanze Teigklumpen ... in jeweils dreißig kleinere Teigstücke ..., schiebe sie dem Vater h. zu, und der Vater formt Semmeln daraus (Strittmatter, Der Laden 161).
Universal-Lexikon. 2012.